Alle Wahlberechtigten haben in den vergangen Tagen eine Einladung zur Wahl per Brief erhalten. Der Brief enthält die Zugangsdaten für die Onlinewahl, bitte beachten sie auch die Rückseite des Schreibens. Sie können ihre Stimme bequem am heimischen PC, Handy oder Tablet abgeben. Wer das nicht kann oder möchte, kann bis zum 05.11.25 Briefwahl im Pfarrbüro beantragen. Zusätzlich ist klassische Urnenwahl möglich am 08.11.25 von 17 Uhr bis 20 Uhr und am Sonntag, 09.11.25 von 07:30 Uhr bis 12 Uhr im Pfarrzentrum.
„Gute Wahlbeteiligung ist Anerkennung und Fundament“
Das Wochenende des 8. und 9. November ist ein besonderes für die Katholikinnen und Katholiken in St Georg Heiden. Denn wie im ganzen Bistum Münster sind auch hier alle Gemeindemitglieder aufgerufen, einen neuen Kirchenvorstand und einen neuen Pfarreirat zu wählen. Dies sind die beiden entscheidenden Leitungsgremien der Pfarrei.
„Wir sind dankbar für das Engagement derjenigen, die sich dieser Aufgabe ehrenamtlich stellen wollen und deshalb für die Gremien kandidieren“, sagt Pfarrer Ravi Chatta. Er bittet alle Wahlberechtigten, ihr Wahlrecht zu nutzen: „Das ist eine wichtige Anerkennung der Einsatzbereitschaft der Kandidierenden und gibt ihnen das nötige Fundament für ihre künftige Arbeit, von der die ganze Gemeinde profitieren wird.“
Der Pfarreirat leitet und vertritt mit Pfarrer Ravi Chatta, dem Kirchenvorstand und dem Seelsorgeteam die Pfarrei. Seine Aufgaben sind deren strategische mittel- und langfristige Ausrichtung, die Entwicklung der pastoralen Grundsätze sowie die interne und externe Kommunikation. Entscheidungen des Pfarreirats sind also wesentlich ausschlaggebend für die Zukunft der Pfarrei. Den Pfarreirat dürfen Gemeindemitglieder ab 14 Jahren wählen.
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde im rechtlichen Sinn. Er verwaltet entsprechend der vom Pfarreirat entwickelten Grundsätze ihr Vermögen und entscheidet über Finanzen, Personal, Bauunterhaltung und Liegenschaften. Außerdem hält der Kirchenvorstand den Kontakt zu öffentlichen Stellen und Behörden. Seine Arbeit schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirchengemeinde. Wahlberechtigt für den Kirchenvorstand sind Gemeindemitglieder ab dem 16. Lebensjahr.