Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl

Die Liste der Wahlberechtigten für die Wahl zum Pfarreirat und Kirchenvorstand am 08.11. und 09.11. wurde vom Kirchenvorstand anerkannt. Die Wahlberechtigten haben das Recht, bis zum 29.08.2025 ihre personenbezogenen Daten im Pfarrbüro zu prüfen und dazu Auskunft zu erlangen. Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können bis zum 29.08.2025 an den Wahlvorstand, Katholische Kirchengemeinde St. Georg, Pfarrbüro, Pastoratsweg 10, 46359 Heiden, gerichtet werden.