Weitere Bestattungsform auf unserem Friedhof
Mit Inkrafttreten der neuen Friedhofssatzung und der Gebührenordnung zum 1. Januar 2021 gibt es auf dem Heidener Friedhof eine weitere Bestattungsform: Das Gemeinschaftsurnengrab. Im Zuge der Aufgabe größerer Familiengräber hatte sich der Kirchenvorstand im Vorfeld um die weitere Nutzung dieser Grabstellen Gedanken gemacht.
Als Ergebnis dieser Überlegungen entstand das Gemeinschaftsgrab, auf dem bis zu 18 Urnen bestattet werden können. In der Mitte der Grabstelle ist eine Stele, die mit Inschriften versehen ist.
Die Kennzeichnung der einzelnen Grabstelle erfolgt durch eine einheitliche Grabplatte, die vom Kirchenvorstand vorgegeben wird. Diese Verfahrensweise ist bei den Rasengrabstätten schon seit Jahren gängige Praxis.
Für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren wird ein Pflegevertrag mit der Treuhandstelle Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen Lippe mbH in Dortmund abgeschlossen. Die Pflege erfolgt durch den örtlichen Friedhofsgärtner.
Die Friedhofssatzung sowie die Gebührenordnung der katholischen Kirchengemeinde Sankt Georg sind auf der Homepage der Zentralrendantur im Dekanat Borken für jedermann einsehbar.
Die Stele mit dem Kreuz trägt ein Zitat vom hl. Augustinus – „Auferstehung ist unser Glaube, Wiedersehen unsere Hoffnung, Gedenken unsere Liebe.“